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Abmeldung vom Schwimmkurs / Vereinsaustritt

Wir geben unser Bestes, dass Sie oder Ihr Kind Spaß beim Schwimmen haben, viel Lernen und Fähigkeiten verbessern können. Dennoch kann es immer mal Gründe zur Abmeldung geben. Satzungsgemäß können Sie die Mitgliedschaft jeder Zeit für das Ende des laufenden Jahres kündigen. In einem solchen Fall schreiben Sie bitte eine kurze, unbürokratische E-Mail mit Vor-, Nachname und Anschrift an finanzen@neunkirchen-saar.dlrg.de
Ihre Kündigung wird dann zum Ende des laufenden Jahres wirksam.

Ein Entzug der Einzugsermächtigung ist weder ausreichend noch zweckmäßig, da dies keine Kündigung der Vereinsmitgliedschaft bedeutet.

Wenn Sie möchten, freuen wir uns auch immer über Feedback.

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